QM Qualitätssicherung
Zweck (Purpose)
Diese Arbeitsanweisung beschreibt die Vorgehensweise in der Schädlingsprävention.
(This work instruction describes the procedural method in the vermin prevention).
Geltungsbereich (Scope)
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen.
(The scope extends to the whole enterprise).
Begriffe (Terms and Definitions)
Schädlinge sind Tiere, die Gegenstände anfressen, zerstören oder verunreinigen und somit Schäden anrichten; sie können Krankheitserreger durch Bisse, Stiche oder Ausscheidungen übertragen.
Schädlingsprävention: individuelle Maßnahmen auf der Basis exakter Analyse um Eindringen, Vermehrung und Ausbreitung von Schädlingen zu vermeiden; ist ein wesentlicher Bestandteil der Schädlingsbekämpfung.
Schädlingsbekämpfung: gezielter Einsatz von chemischen Mitteln (Rodentizide Difenacoum, Brodifacolum) unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte um die Hygienestandards nach gesetzlichen Richtlinien nachhaltig zu sichern.
Prävention (prevention): Die Schädlingsprävention wurde gem. §18 Infektionsschutzgesetz und Bundesseuchengesetz durch Einrichtung eines Kontrollsystems, welches prophylaktisch Befall vorbeugen kann, sicher gestellt. Die Köderboxen werden an den strategisch wichtigen Stellen platziert. Die Stellen wurden aufgrund Erfahrungen und Fachwissen der Fa. Läufle GmbH festgelegt.
Maßnahmen zur Risikominderung gegenüber Menschen, Nicht-Zieltieren und Umwelt: Auf der Wirkstoffbasis wurden Risiken für die Umwelt und die Resistenzenwicklung festgestellt. Insbesondere stellt die Primär- und Sekundärvergiftung von Nicht-Zieltieren ein ernsthaftes Risiko dar. Daher wurden Kriterien für eine gute fachliche Anwendung festgelegt und an die Zulassung geknüpft, d.h.:
- nur Mittel und Verfahren verwenden, die von der zuständigen Bundesoberbörde anerkannt worden sind
- Nur Mittel verwenden, die auf der Liste der anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen nach §18 Infektionsschutzgesetz stehen. Die Aufnahme in die Liste erfolgt nur, wenn die Mittel und Verfahren hinreichend wirksam sind und keine umvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt haben.
- es sind nur Köder zulässig, die sich in geschützten, stabilen und gesicherten Boxen befinden (mittels Spezialschlüssel zu öffnen sind).
- Anwendung nur durch Fachpersonal
Qualitätsaufzeichnungen (Quality-related records): Nachkontrollliste (tracking record)